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AGB Regoplast GmbH

1. Angebote

Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht, insbesondere bezüglich Preis, Menge und Lieferfrist, freibleibend. Abweichende Bedingungen und Erklärungen der Besteller sind auch dann ungültig, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Verstöße gegen unsere Lieferbedingungen oder den sonstigen Vertragsinhalt entbinden uns von jeder Lieferpflicht, auch soweit es sich um von uns bereits bestätigte Bestellungen handelt, den Besteller aber nicht von der Abnahmepflicht. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhaltes berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Verteuerungen unseres Bezugspreises durch unseren Vorlieferanten um mehr als 10% berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.

2. Schriftform

Alle Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Werbeschriften etc.

Die unsere Ware betreffenden Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse, Abbildungen, Zeichnungen usw. und die darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen in Form und Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt.

4. Lieferzeit

Lieferfristen sind nach bestem Wissen ermittelt. Bei Nichteinhaltung sind irgendwelche Rechtsansprüche ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Verzögerungen oder Verhinderungen in der Lieferung infolge höherer Gewalt und sonstiger unverschuldeter Umstände, insbesondere Krieg, Feuer, Mangel an Rohstoffen, Betriebsstörungen aller Art - auch wenn unsere Lieferanten davon betroffen werden - entbinden uns von der Lieferung und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Bei Lieferungsverzögerungen ist vor Streichung der Aufträge vom Besteller eine angemessene Nachfrist (mindestens 21 Tage) zu stellen. Gewähr für rechtzeitiges Eintreffen der Sendung wird aber nicht übernommen. Lieferung 2-3 Wochen nach Auftragseingang.

5. Versand, Gefahr

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers ab dem von uns bestimmten Auslieferungslager oder ab Werk. Versandweg und Versandart bestimmen wir, soweit der Besteller keine besonderen Anordnungen trifft. Wir haften nicht für billigsten Versand. Die Gefahr geht ab Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Verpackung zum Selbstkostenpreis.

6. Zahlungshinweise

Maßgeblich sind unsere am Liefertag allgemein gültigen Preise zuzüglich Versandkosten. Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum binnen 14 Tagen mit 2% Skonto und 30 Tagen netto zu zahlen, sofern umseitig nichts anderes bestimmt ist. Bank- und Kreditkartengebühren jedwelcher Art gehen zu Lasten des Käufers und müssen von ihm übernommen werden. Etwaige Abzüge auf Zahlungsanweisungen an uns werden von uns an den Käufer weiterbelastet. Unsere Ansprüche auf Komplettzahlung bleiben bestehen bis zur endgültigen Zahlung des geforderten Rechnungsbetrages. Überschreitungen des vereinbarten Zahlungsziels einer Rechnung bewirkt Fälligkeit und Verzug auch für diejenigen anderen Rechnungen, die nicht bereits fällig sind. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbank–Diskontsatz zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt. Erscheint uns der Zahlungsanspruch gefährdet, so berechtigt uns dies zu sofortigen Aufkündigung sämtlicher Zahlungsvereinbarungen, Zahlungsziele und Kreditzusagen. Mit dem Zugang des Kündigungsschreibens werden alle unsere Forderungen fällig. Widerspricht der Käufer, so hat er nachzuweisen, dass unser Zahlungsanspruch nicht gefährdet ist.

Alle Zahlungen müssen unmittelbar an uns erfolgen.

7. Einkaufsbedingungen

Nach jeder Lieferung oder Dienstleistung legt der Lieferant eine Rechnung mit einer Beschreibung der gelieferten Waren sowie, falls vorhanden, den Teilenummern, der Menge, der Maßeinheit, dem Preis pro Einheit und dem Gesamtpreis vor. Der Rechnung ist ggf. ein unterschriebener Frachtbrief oder ein Beleg über den Versand beizulegen, mit dem die Lieferung nachgewiesen werden kann. Die Bezahlung einer Rechnung stellt keine Erklärung der Annahme der Waren dar und erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Anpassung, falls der Lieferant die Forderungen dieser Bestellung nicht erfüllt. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 60 Tagen rein netto, gerechnet ab dem Erhalt der Rechnung und der Übereinstimmung der Waren mit den Vorgaben, sofern nicht anders auf unserer Bestellung angegeben. Die Zahlungen werden für den ersten Zahlungszyklus nach den Nettobedingungen für die Bestellung eingeplant.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er unsere gesamten Forderungen getilgt hat, gleich aus welchem Rechtsgrunde sie gegen ihn entstanden sind. Der Käufer ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wenn die gelieferte Ware verarbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden wird, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- und Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen an uns ab. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die Gegenstände unentgeltlich für uns verwahrt. Für die in unserem Allein- bzw. Miteigentum stehende Ware gilt ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart. Der Käufer ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren Dritten zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Veräußert der Käufer die in unserem Eigentum stehende Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer Ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur teilweisen Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer hat uns vor allen Zugriffen Dritter, vernehmlich von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, binnen 24 Stunden unter Einschreiben zu benachrichtigten. Interventionskosten gehen zu seinen Lasten.

9. Mängelhaftung

1. Mängelrügen müssen unverzüglich und uns gegenüber spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich erfolgen, andernfalls erlöschen sämtliche Mängelansprüche. Mängelrügen und Beanstandungen gegenüber unseren Vertretern und Handlungsreisenden sind unwirksam.

2. Schadensersatz wegen mangelhafter Leistung, Nichtlieferung, positiver Vertragsverletzungen oder sonstigem Rechtsgrund wird nur in Form von Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen, nach Wahl der Verkäufer(in) gewährt, für die gleichen Bedingungen wie für die Lieferungen gelten. In jedem Fall gilt als Höchstbetrag des entstandenen Schadens der auf die verbrauchte Menge entfallende Kaufpreis. Die Geltendmachung entgangenen Gewinns oder mittelbaren Schadens oder Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Shore – A - Härteangaben verstehen sich für einen Toleranzbereich ± 3 bei Thermoplasten und ± 5 bei Elastomeren. Handelsübliche Abweichungen im Ausfall, Gewicht und Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen der Lieferung. Auf Kundenwunsch konfektionierte Ware kann Fertigungsbedingt innerhalb einer Toleranz von ± 3/10 abweichen. Eine Garantie für Farbbeständigkeit kann bei Kunststoffen nicht übernommen werden. 

3. Auch wenn der Lieferer den Besteller beraten hat, trägt er für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Kunststoffteils keine Gewährleistung.

10. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer ist Wiesbaden. Gerichtsstand ist Wiesbaden. Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht erneut in Bezug genommen werden. 

Jederzeitige Änderungen ohne vorheriges Ankündigen vorbehalten.